Baurecht

Glasanwendungen am Bau wurden in den letzten Jahren umfangreich regelementiert:

Die DIN 18008 ist die Kernregel, wenn es um die Verwendung von Glas im Bauwesen geht. Bereits im Jahr 2009 hat das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) einen Normentwurf zu Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas in Bauwesen herausgebracht: die DIN 18008. Die nun erforderlichen Nachweise entsprechen in vielen Punkten den damaligen Technischen Regeln für linienförmig gelagerte Verglasungen (TRLV), in weiteren Normteilen auch den Technischen Regeln für punktförmig gelagerte Verglasungen (TRPV) sowie in den Spezialanforderungen den bekannten Regelungen für absturzsichere oder begeh- und betretbare Verglasung. Bis Ende 2010 ist die Schlussfassung veröffentlicht worden, die innerhalb weniger Jahre in mittlerweile allen Bundesländern baurechtlich eingeführt wurde.

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Aufbau der DIN 18008
Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen
Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen
Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen
Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen
Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an durchsturzsichere Verglasungen (z.Zt. Entwurf)
Teil 7: Sonderkonstruktionen (in Vorbereitung)

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Sicherheitskonzept der DIN 18008
Verglasungskonstruktionen müssen so bemessen und ausgebildet sein, dass sie mit angemessener Zuverlässigkeit allen Einwirkungen, die planmäßig während ihrer vorgesehenen Nutzung auftreten, standhalten und gebrauchstauglich bleiben.
Aufgrund des spröden Bruchverhaltens von Glas kann es für bestimmte Konstruktionen bzw. Einbausituationen erforderlich sein, eine ausreichende Resttragfähigkeit zu fordern.
Die Resttragfähigkeit einer Verglasungskonstruktion hängt von der Art der Konstruktion, dem Schädigungsgrad und den zu berücksichtigenden äußeren Einwirkungen ab.

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