Konstruktion

Konstruktiver Glasbau ermöglicht kreative Verwendung

Anwendungen mit Glas als konstruktives, lastabtragendes Element sind bislang noch sehr selten. Die baurechtlichen Hürden verlangen schadensresistente Konstruktionen, die auch nach dem Ausfall eines Elementes eine in Hinblick auf Belastbarkeit und Standzeit noch ausreichende Resttragfähigkeit der Gesamtkonstruktion gewährleisten.

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In der Regel lassen sich diese Anforderungen nur mit mehrlagigen Verbundsicherheitsglasscheiben realisieren, die "Opferscheiben" enthalten, die zur statischen Tragfähigkeit nicht herangezogen werden.

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Begehbare Verglasungen werden gerne als Treppe eingesetzt.

Besonders bei begehbaren Verglasungen gibt es noch einen weiteren Aspekt zu beachten: Die Oberfläche einer Glasscheibe ist, insbesondere wenn sie nass ist, besonders rutschig. Das stellt eine erhebliche Unfallgefahr dar und darf deshalb in öffentlich zugänglichen Bereichen so nicht ausgeführt werden. In diesen Fällen hat sich eine rutschhemmende Oberflächenbeschichtung der obersten Glasschicht bewährt, z.B. durch einen möglichst verschleißfesten Siebdruck mit Oberflächenanrauhung.

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