Schallschutz

Wenn es draußen zu laut wird, möchte man die Ruhe genießen

Da die Anforderungen an die Schalldämmung von Isolierglasscheiben zu komplex sind, können keine allgemeinen Anforderungen definiert werden. Hier ist die individuelle Planungsarbeit wichtigste Voraussetzung für einen objektabgestimmten Schallschutz. Dazu ist es unumgänglich, den abzuschirmenden Schallpegel nach Größe und Frequenzverlauf vorab zu definieren und einen verbleibenden zulässigen Innenpegel festzulegen. Als Bezugswert P0 dient dabei die menschliche Hörbarkeitsschwelle.

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Das menschliche Ohr kann Töne von 16 bis 20´000 Hz wahrnehmen, ist aber für tiefe, mittlere und hohe Frequenzen unterschiedlich empfindlich. Um dies zu berücksichtigen, korrigiert man die Frequenzanteile des physikalischen Schallpegels nach einer Normkurve, der sogenannten A-Kurve. Der bewertete Schallpegel wird in dB(A) ausgedrückt.
Die Bauakustik berücksichtigt nur den Frequenzbereich von 50 bis 5´000 Hz, der in 16 Terzbänder von 100 Hz bis 3´150 Hz aufgeteilt ist. Jedem Terzband wird ein nach seiner Wirkung auf das menschliche Ohr gewichtetes, bewertetes Schalldämmmaß Rw zugeteilt.

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Der Lärm verkehrsreicher Straßen ist für die Anwohner keine Freude.

Anforderungen an die Schalldämmung von Baukörpern werden in der DIN 4109 geregelt. Diese Norm berücksichtigt jedoch nur die Abschirmung gegen einen aus PKW- und LKW-Verkehr resultierenden Verkehrslärm, der z.B. große Anteile in Frequenzbereichen zwischen 125 und 250 Hz enthält. In diesem Frequenzbereich hat Glas leider noch eine recht geringe Dämpfung. Die DIN 52210 regelt die Schalldämmung von Mehrscheiben-Isolierglas. Für vergleichende Betrachtungen werden „bewertete“ Schalldämmmaße angegeben, die auf den Außenlärm nach DIN 4109 abgestimmt sind.

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